BSV Bauteilservice Vrancken GmbH 
BSV Bauteilservice Vrancken
BSV - Bauteilservice M. Vrancken
BSV Bauteilservice Vrancken
I. Allgemeines
  1. Die Ausfuhr der von uns gelieferten Waren ist unter Umständen genehmigungspflichtig. Die behördliche Aufsicht in der BRD führt das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle “ in Eichborn durch. Alle Produkte von US-Herstellern bedürfen darüber hinaus für eine Ausfuhr aus der BRD nach amerikanischem Recht (US Export Regulations) der besonderen Genehmigung der zuständigen US-Behörde.
  2. Die in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen genannten Preise sind Netto-Tagespreise (o. MwSt., Fracht-, Verpackungs-, Versicherungskosten). Am Tag der Auslieferung werden die jeweils gültigen Preise in Rechnung gestellt.
  3. Für alle unsere Angebote und alle Vertragsabschlüsse mit uns -auch zukünftige- einschließlich Beratungen und sonstiger vertraglicher Leistungen gelten ausschließlich -auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird- die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, ihnen wird hiermit widersprochen.
  4. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben sind maßgebend für den Vertragsinhalt. Mündliche und fernmündliche Erklärungen und Nebenanreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  5. Eine verbindliche Bestellung kann nur mit unserer Einwilligung storniert werden. Dies gilt insbesondere für Waren, welche wir unsererseits als Sonderbeschaffung bei Dritten verbindlich bestellt haben und unsererseits dort nicht stornieren können. Dies gilt sinngemäß auch für bereits gelieferte Waren.
  6. Alle von uns gelieferten Erzeugnisse sind von Dritten hergestellt. Die Leistungsangaben über die Erzeugnisse übernehmen wir von den Herstellern. Im Rahmen der Handelsüblichkeit sind diese technischen Angaben als annähernd zu betrachten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
  7. Die vom Besteller zur Lieferung nicht eingeteilten Waren werden als Abruf ausgewiesen. Die Laufzeit von Anrufaufträgen ist ab Auftragsdatum auf max. 12 Monate begrenzt. Der Besteller hat die Möglichkeit, diesen Termin in eine frühere Einteilung zu ändern. Aus organisatorischen Gründen werden eventuelle Restmengen nach Ablauf von 12 Monaten automatisch ausgeliefert.

II. Versand, Gefahrübergang
  1. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen.
  2. Die Gefahr geht -auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung- auf den Besteller über, sobald die Lieferung den bestimmungsgemäßen Versandort verlassen hat. Wird der Versand der Ware durch den Besteller oder dessen Beauftragten verzögert, geht die Gefahr für Untergang oder Verschlechterung der Ware mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  3. Werden Packzettel beigelegt, so gelten diese als Bestandteil des Lieferscheines.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Lieferstelle in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung. Wir behalten uns vor, bei Kleinaufträgen einen Mindermengenzuschlag zu erheben. Die Zahlungen sind zu leisten ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf alle Aufträge werden anteilige Versandkosten einschließlich Verpackungskosten und Versicherungsgebühren berechnet. Skonto wird bei Vorauskassezahlung nicht eingeräumt.
  2. Unsere Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten als Sonderbedingungen und müssen stets schriftlich vereinbart werden. Ein vereinbartes Skonto darf der Käufer nur in Anspruch nehmen, sofern er sich mit anderen Zahlungen nicht im Verzug befindet.
  3. Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Besteht ein Zurückbehaltungsrecht, dürfen Zahlungen des Bestellers jedoch nur in dem Umfang bis zur Erledigung der Gegenansprüche zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegenansprüchen steht.
  4. Für Verzugszeiten werden Zinsen in der Höhe berechnet, wie man sie jeweils für ungedeckte Kontokorrent-Kredite bei unseren Hausbanken zahlen müßte. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Wechsel gegeben wurden, sofort fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheiten auszuführen. Uns zustehende etwaige weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  5. Wir behalten uns vor, Warenlieferungen von Vorlasse oder sonstiger Sicherstellung von Zahlungen abhängig zu machen, wenn der Kunde erstmals bei uns bestellt und / oder eine Kreditprüfung noch nicht abgeschlossen ist.
  6. Wir sind berechtigt, Konzernverrechnungen durchzuführen.

IV. Lieferung, Lieferfristen
  1. Alle von uns bestätigten oder bekanntgegebenen Lieferfristen basieren auf Informationen des Herstellers bzw. unseres Lieferanten und werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Verbindlichkeit ausgegeben. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen verspäteter Lieferung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
  2. Werden dadurch Lieferungen nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Besteller daraus irgendwelche Schadenersatzansprüche an uns herleiten kann.

V. Mängelrüge und Garantie / Gewährleistung
    Bei Vorliegen von Mängeln - auch bei Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften - haften wir wie folgt:
  1. Garantiezeiten werden vom Hersteller / Zulieferanten festgelegt und von uns entsprechend weiter gewährt. Bereits verarbeitete, eingelötete Produkte sind von der Garantie ausgeschlossen.
  2. Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er binnen 3 Tagen durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Andere Mängel sind uns 3 Tage nach ihrer Entdeckung, spätestens aber 2 Wochen nach Auslieferung schriftlich anzuzeigen. Handelsübliche oder geringe technische, nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, der Ausstattung usw. können nicht beanstandet werden. Wir haften nicht für die weitere mechanische Verarbeitbarkeit der gelieferten Bauteile.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir diejenigen Teile nach unserer Wahl, die wir nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen haben, auszubessern oder neu zu liefern, welche sich seit Übernahme der Ware durch den Käufer infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als unberechenbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen.
  4. Der Besteller ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen, wenn wir eine schriftlich gestellte, angemessene Nachfrist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen oder Nachbesserung von uns unberechtigt endgültig abgelehnt oder endgültig fehlgeschlagen ist.
  5. Es wird keine Garantie / Gewähr übernommen für die Eignung unserer Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete Verwendungsmöglichkeit sich nicht aus einer der Ware beigefügten schriftlichen Anleitung ergibt oder die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht ausdrücklich schriftlich von uns bejaht wurde. Der Besteller ist in jedem Falle selbst verpflichtet, die Eignung unserer Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab im Einzelnen zu prüfen.
  6. Es wird keine Garantie geleistet für Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungsarbeiten seitens des Bestellers oder ohne unsere Zustimmung eingesetzter Dritter oder übermäßiger Beanspruchung oder durch chemische, elektrotechnische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, entstehen. Eine Garantie / Gewähr entfällt ebenfalls bei eingelöteten Bauteilen.
  7. Für Schäden, die im Rahmen der Garantie / Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht oder aus sonstigem Rechtsgrunde eintreten, haften wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen.
  8. Für das Testen von kundenseitig bereitgestellten Bauteilen gelten zusätzlich unsere ergänzenden Geschäftsbedingungen für den Bauteiles.
  9. Für Multimedia-Dienstleistungungen gelten zusätzlich unsere ergänzenden Geschäftsbedingungen für Multimedia-Dienstleistungen.

VI. Allgemeine Haftung
  1. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen -insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung- sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen oder ein Haftungsausschluß aus sonstigen Gründen rechtlich nicht zulässig ist.
  2. In allen Fällen -auch in den Fällen der Ziffer V.7.- , in denen in Handelsgeschäften bei grober Fahrlässigkeit oder bei diesen und Nicht-Handelsgeschäften auch ohne grobe Fahrlässigkeit die Haftung nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt auf den nachgewiesenen, bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch auf unseren Verkaufspreis des von uns gelieferten Produktes, auf das sich die Schadenersatzansprüche beziehen oder aus dem sie resultieren.
  3. Die Regelung unter V.6. bleibt hiervon unberührt. Sollte im Einzelfall die dortige Haftungsbeschränkung nicht durchsetzbar sein, gilt jedenfalls die Beschränkung gem. vorstehendem Absatz.

VII. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollen Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung von Wechseln oder Schecks vor. Der Besteller darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern oder verarbeiten. Dieses Recht erlischt bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller untersagt. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme der Ware oder sonstiger Maßnahmen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich per Einschreibebrief unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen.
  2. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet, ohne daß damit von unserem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird.
  3. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren erfolgt. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Besteller ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Besteller.
  5. Von uns gelieferte Waren können nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen werden. Hierauf besteht -ausgenommen Reklamationsfälle lt. Punkt V.- generell kein Rechtsanspruch. In jedem Fall wird zurückgenommene Ware, sofern sie sich noch in der Original-Verpackung befindet, abzüglich 15% für die Bearbeitungs- und Lagerkosten gutgeschrieben.

VIII. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Sonstiges
  1. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist Wegberg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten -einschließlich Wechsel- und Schecklagen- ist Mönchengladbach. Wir sind auch berechtigt, nach unserer Wahl am Sitz des Bestellers zu klagen.
  2. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
  3. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen läßt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ausgabe: 01.07.2016

BSV Bauteilservice Vrancken
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